Einrichtung eines Waldbeirats beschlossen

Posted by Klaus on 12th April 2019 in Stuttgart

Info der Stadt Stuttgart

Die Stadt bindet die Bürgerinnen und Bürger künftig intensiver in das Thema Stadtwald ein. Dazu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. April die Einrichtung eines „Beirats für den Stuttgarter Stadtwald“ beschlossen.
Für die Stadt und ihre Bevölkerung hat der Stadtwald eine herausragende Bedeutung. Durch die enge Verzahnung von Wald, Siedlungsbereichen und Infrastruktur ergeben sich besondere Herausforderungen bei der Waldpflege. Im Gremium werden Strategien hinsichtlich Erholung, Ökologie, Wald als Lernort und Holznutzung besprochen. Zu den Tagesordnungspunkten soll eine gemeinsame Zielvorstellung herausgearbeitet werden, die die verschiedenen Interessensgruppen am und im Wald berücksichtigt.

Das Gremium gibt Empfehlungen und Zielvorstellungen zu den Leitlinien bei Waldthemen an die Fachverwaltung und über diese an den Gemeinderat, bevor sie in den zuständigen Ausschüssen beschlossen werden. Das Fachamt erarbeitet dazu, soweit möglich, konzeptionelle Vorschläge, wie die Zielvorstellungen aufgegriffen beziehungsweise umgesetzt werden können. Die Gesamtverantwortung für den städtischen Wald liegt weiterhin beim Fachamt.

Der Beirat hat insgesamt 26 feste ehrenamtliche Sitze. Diese verteilen sich auf die Bereiche Bevölkerung (elf Sitze), Politik (acht Sitze) und Verwaltung (sieben Sitze). Die Mitglieder werden für die Dauer einer Gemeinderatsperiode bestellt. Der Bereich „Bevölkerung“ ist in fünf Gruppen unterteilt: Erholung und Erscheinungsbild, Sport und Bildung, Naturschutz und Tiere, Anrainer und Pächter sowie Arbeitnehmer und Kunden. Für die Benennung der Beiratsmitglieder aus der Bevölkerung wird für alle fünf Gruppen ein öffentliches Bewerbungsverfahren durchgeführt.

Die Einrichtung des Waldbeirats wird im Amtsblatt bekanntgegeben. Dazu gehört eine Aufforderung an interessierte Personen, sich zur Mitarbeit als Vertretung einer der fünf Gruppen zu melden. Zusätzlich werden bekannte Interessengruppen und Akteure direkt angeschrieben und informiert. Die Rückmeldefrist beträgt drei Wochen.

In der ersten vollen Amtsperiode (2019 bis 2023) ist die Begleitung des gesamten Erarbeitungsprozesses der Forsteinrichtung („Waldstrategie“) für die Laufzeit 2023 bis 2032 ein wichtiges Thema. Außerdem soll im Beirat über die weitere Ausgestaltung der informellen Bürgerbeteiligung bei Waldthemen und über die Nutzung des Waldes als Lernort und Erholungsraum beraten werden.

Der Waldbeirat wird künftig dem Gemeinderat, den anderen gemeinderätlichen Gremien und der Verwaltung der Landeshauptstadt als sachverständiger Ratgeber zur Seite stehen. Es handelt sich um einen Beirat nach Paragraph 17 Hauptsatzung, der unabhängig, nicht weisungsgebunden und ehrenamtlich tätig ist. Vorsitzender ist als Fachbürgermeister der Technische Bürgermeister Dirk Thürnau.

Mit der Umsetzung des Stuttgarter Waldbeirats ist die Abteilung Forsten und Service-Betriebe, Dienststelle Stadtwald und untere Forstbehörde des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes, betraut. Der Beirat tagt an drei Terminen im Jahr, davon zwei Sitzungen und ein Waldbegang. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Foto, Blogarchiv

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