Busspur am Neckartor: Stadt setzt Landes- weisung zügig um

Info Stadt Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Neckartor einen Sonderfahrstreifen für den Busverkehr eingerichtet – so wie es das Land Baden-Württemberg in der Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftrein- halteplans Stuttgart vom Juni 2019 vorgeschrieben hat. Die dafür notwendige Markierung und Beschilderung ist erfolgt, die entsprechende Ampelschaltung in Arbeit.

Dr. Michael Münter, Leiter des Referats Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität erklärte am Dienstag, 16. Juli: „Die Landeshauptstadt Stuttgart tut alles, um den Vorgaben des Landes nachzukommen, wie sie in der Ergänzung des Luftreinhalteplans festgelegt sind. Dazu gehört auch, die Busspur so schnell wie möglich einzurichten. Dies ist am vergangenen Wochenende geschehen. Die zudem erforderliche Busschleuse wird bis Ende September eingerichtet.“

Eine Busschleuse am Ende des Sonderfahrstreifes ist notwendig, damit die Busse der Linie X1 auf die eigens für sie eingerichtete Spur Richtung Bad Cannstatt einfädeln können. Susanne Scherz, Leiterin der Abteilung Straßenverkehr im Amt für öffentliche Ordnung, sagte: „Das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle ist so hoch, dass Busse nicht ungefährdet die zwei Spuren in einem so kurzen Abschnitt kreuzen können. Dafür brauchen sie zwingend einen zeitlichen Vorsprung, der ihnen nur eine eigens eingerichtete Ampel gewähren kann.“

Dazu erklärte Jochen Hutt, Leiter Abteilung Straßen und Verkehr im Tiefbauamt: „Grundsätzlich nimmt die Einrichtung einer neuen Ampel etwa sechs bis sieben Monate Zeit in Anspruch. Um die Busschleuse am Neckartor einzurichten, müssen zwar nur zusätzliche Signalgeber für die Busse angebracht werden, allerdings hat auch dies Auswirkungen über die Kreuzung der Straßen Am Neckartor, Heilmannstraße und Cannstatter Straße hinaus.“ Auch benachbarte Kreuzungen wie „Am Neckartor“ müssen signaltechnisch überarbeitet und an die neue Situation angepasst werden. Dafür seien zahlreiche Programme umzuschreiben. „Dies ist bereits in Arbeit und wird auch während der Sommerferien vorangetrieben. Wir arbeiten mit Hochdruck an dem Projekt und rechnen damit, dass wir Ende September in Betrieb gehen können“, so Hutt.

Das Tiefbauamt hat sowohl das Planungsbüro wie auch den Signalbauer frühzeitig informiert. Das Planungsbüro wurde bereits im April angesprochen. Unmittelbar nach der Veröffentlichung der Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans am 24. Juni wurde das dann Büro beauftragt. Die Stadt rechnet mit Kosten von 40.000 bis 50.000 Euro.

Hintergrund Ergänzung 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Der Entwurf der Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde am 22. März 2019 bekannt gegeben und war nach § 47 Absatz 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz in der öffentlichen Auslegung. Er konnte vom 25. März bis zum 24. April 2019 bei der Landeshauptstadt Stuttgart, beim Regierungspräsidium Stuttgart sowie auf der Website des Regierungspräsidiums eingesehen werden. Die Öffentlichkeit hatte die Möglichkeit, bis zum 10. Mai 2019 gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart Stellung zu dem Planentwurf zu beziehen. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart hat im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Stellungnahme zum Ergänzungsentwurf fristgerecht am 10. Mai 2019 abgegeben.

Alle Stellungnahmen wurden vom Regierungspräsidium gesichtet und geprüft. Am 21. Mai 2019 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Landeshauptstadt Stuttgart aufgefordert das Einvernehmen zu erteilen. Nach § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz binden Luftreinhaltepläne die beteiligten Verwaltungsbereiche und erzielen Außenwirkung nur durch behördliche Einzelmaßnahmen auf der Grundlage entsprechender fachgesetzlicher Eingriffsregelungen. Maßnahmen im Bereich des Straßenverkehrs können hierbei nur im Einvernehmen mit der zuständigen Straßenbau- bzw. Straßenverkehrsbehörde festgesetzt werden.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am 28. Mai 2019 ihr Einvernehmen nach § 47 BImSchG nicht erteilt. In Bezug auf die Sachgründe wurde auf die Stellungnahme der Landeshauptstadt Stuttgart vom 10. Mai 2019 verwiesen.

Am 14. Juni 2019 erhielt die Landeshauptstadt Stuttgart eine fachaufsichtliche Weisung durch das Land gemäß § 122 Gemeindeordnung BW, mit der Anordnungdas Einvernehmen zur Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans zu erteilen. Dieser fachaufsichtlichen Weisung ist die Landeshauptstadt Stuttgart gefolgt und hat am 18. Juni 2019 das Einvernehmen erteilt. Mit Veröffentlichung am 24. Juni 2019 ist die Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans gültig.

Foto, G. Köhler

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