Archive for Mai 9th, 2020

Kabinett beschließt weitere Lockerungen der Corona-Verordnung (9. Mai)

Posted by Klaus on 9th Mai 2020 in Allgemein

INFO

Ab dem 11. Mai gelten weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. So gibt es Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen und der Sport im Freien ist wieder erlaubt.

Das Kabinett hat am 9. Mai eine Neufassung der Corona-Verordnung im Umlaufverfahren beschlossen. Darin sind unter anderem erweiterte soziale Kontaktmöglichkeiten und die weiteren Öffnungen im Dienstleistungsbereich sowie für den Breitensport im Freien und Profisport geregelt. In einem weiteren Schritt sollen Gastronomie und Hotels geöffnet werden.

„Weil wir in den vergangenen Wochen so umsichtig waren, können wir das öffentliche Leben schrittweise weiter hochfahren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Durch die Maßnahmen der vergangenen Wochen sei eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden, und damit Menschenleben gerettet worden. „Die Lockerungen verlangen, dass wir uns weiter verantwortungsvoll verhalten. Wir sind noch lange nicht durch“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Im Detail regelt die geänderte Verordnung, dass ab dem 11. Mai der Aufenthalt draußen nun auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet ist. In privaten Räumen ist nun auch ein Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.

Breitensport und körpernahe Dienstleistungen

Ab dem 11. Mai gelten zudem weitere Lockerungen: So können Sonnenstudios und zusätzlich zu den Friseuren weitere körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen (Massage-, Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-/Piercingstudios), Sportanlagen im Freien für Sportarten ohne Körperkontakt (etwa Tennis- oder Golfplätze), Anlagen im Freien für Sport mit Tieren (z.B. Reitanlagen, Hundeschulen), Spielhallen und vergleichbare Vergnügungsstätten, Fahr- und Flugschulen, Sportboothäfen, Häfen und Flugsportplätze. Die Öffnungen unterliegen jeweils strengen Hygieneauflagen.

Die Maskenpflicht gilt ab dem 11. Mai neben dem öffentlichen Personennahverkehr auch für den Fernverkehr und für Flughafengebäude.

Die Verordnung sieht zudem vor, dass die Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen geändert werden können. Das Sozialministerium wird voraussichtlich zum 18. Mai hierzu eine eigene Verordnung erlassen, mit der wieder mehr Besuche in den Einrichtungen ermöglicht werden.

Ab dem 18. Mai können auch Speisegaststätten im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze für Wohnwagen etc. (keine Zelte) wieder schrittweise öffnen, ebenso Freizeiteinrichtungen im Freien. Ausgenommen sind Freizeitparks, die ab dem 29. Mai folgen können. Das gilt auch für Beherbergungsbetriebe wie Hotels.

Nach Pfingsten werden weitere Lockerungen folgen, etwa für Fitnessstudios, Tanzschulen und Kletterhallen sowie Indoorsporthallen.

Fragen und Antworten zu den Änderungen zum 11. Mai

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Alle Infos rund um Corona

Foto, Blogarchiv

STUFENWEISE ÖFFNUNG DER MONUMENTE – Grabkapelle am 12. Mai

  • Geöffnet ab: Dienstag, 12. Mai 2020; Di – So & Feiertag 11.00 bis 16.00 Uhr   
  • Besondere Hinweise: kein Führungsangebot

Zugang nur mit Mundschutz
Auch die Grabkapelle wird nun für Individualbesucher geöffnet. Allerdings mit Einschränkungen: Die Corona-Verordnung schreibt vor, wie viel Fläche ein Mensch um sich haben muss und aus dieser leitet sich die höchstzulässige Besucherzahl ab. Es werde sich daher nur eine bestimmte Anzahl von Personen im Mausoleum aufhalten dürfen. Weitere Infos >>>>>

Außenbereich

  • Geöffnet ab: Montag, 11. Mai 2020

Fotos, Blogarchiv

Stöckach – Unfall in der Hackstraße

Posted by Klaus on 9th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

 

Donnerstag 7.05. um 13 Uhr gab es an der Tankstelle am Stöckach einen Unfall. Um 13:30 war der Unfall wieder geräumt. Die Stadtbahnen der Linien U4 und U9 wurden gestört.

Danke für die Fotos und den Beitag, Leon Wallis