Archive for Mai 15th, 2020

Eilantrag gegen Auflagen zur Durchführung einer Demonstration in Stuttgart am 16.05.2020 abgelehnt.

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Info LHS

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 15.05.2020 einen Eilantrag des Veranstalters einer für den 16.05.2020 angemeldeten Demon- stration auf dem Cannstatter Wasen in Stuttgart gegen von der Landeshauptstadt Stuttgart verfügte Auflagen abgelehnt (Az.: 5 K 2334/20). Die angegriffene Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 5.000 Personen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung für die einzusetzenden Ordner sind aller Voraussicht nach rechtmäßig.

Der Antragsteller hatte eingewandt, eine größere Anzahl an Teilnehmern erhöhe das Infektionsrisiko nicht, solange die von der Landeshauptstadt Stuttgart geforderte Mindestfläche von 6,25 qm pro Teilnehmer eingehalten werde. Vor diesem Hintergrund könne bei einer Vergrößerung der Versammlungsfläche auch eine größere Anzahl an Teilnehmern zugelassen werden. Das daneben angeordnete Tragen einer Alltagsmaske oder sonstigen Mund-Nasen-Bedeckung durch die Ordner sei nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nur dann erforderlich, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werde. Solange dieser Abstand jedoch gewahrt sei, könne das Tragen einer Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung nicht gefordert werden.

Diese Einschätzungen teilt die Kammer nicht. Sie hat in ihrer Entscheidung ausgeführt, eine verlässliche Einhaltung der Abstände erweise sich als umso problematischer, je mehr Teilnehmer die Demonstration habe. So sei dies bei einer Begrenzung auf 5.000 Teilnehmer bei einer früheren Demonstration gelungen, in der vergangenen Woche bei 10.000 Teilnehmern hingegen nicht. Auch könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Demonstrationsteilnehmer während der gesamten Dauer der Versammlung auf den ihnen zugewiesenen Plätzen blieben. Zwangsläufig komme es zu Begegnungen, die mit steigender Teilnehmerzahl häufiger würden. Schließlich müsse die An- und Abreise der Teilnehmer in den Blick genommen werden, die nach den Erfahrungen der vergangenen Demonstrationen zu einem großen Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolge. Insbesondere bei der Abreise in größeren Gruppen könnten die Abstände nicht mehr eingehalten werden.

Die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Die den Ordnern zukommende Aufgabe, für die Einhaltung des Mindestabstands unter den Demonstrationsteilnehmern zu sorgen, werde zwangsläufig dazu führen, dass sich diese des Öfteren und über einen längeren Zeitraum anderen Personen auf unter 1,5 m annähern müssten. Insbesondere im Rahmen der Einlasskontrollen erscheine es unrealistisch, dass der Mindestabstand gewahrt werden könne. Spontanbegegnungen im öffentlichen Raum, bei denen die Corona-Verordnung auch bei erzwungener Unterschreitung des Mindestabstands keine Maskenpflicht vorsehe, seien mit dem Einsatz der Ordner nicht vergleichbar, bestehe deren Aufgabe gerade darin, mit den Demonstrationsteilnehmern in Kontakt zu treten. Der Vorschlag des Antragstellers, die Ordner könnten eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung aufziehen, sobald sie sich anderen Personen annäherten, sei aufgrund der Dynamik des Geschehens und des möglicherweise erforderlichen schnellen Handelns zur Infektionsvorbeugung nicht geeignet.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart

Fahrgastschifffahrt ab 18. Mai erlaubt

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Allgemein, Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart

INFO

Ausflugsfahrten mit dem Schiff sind in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai wieder möglich. Es gilt wie im öffentlichen Nahverkehr die Maskenpflicht.

Die Fahrgastschifffahrt in Baden-Württemberg wird ab dem kommenden Montag, 18. Mai, wieder ausdrücklich erlaubt. Das gaben Verkehrsminister Winfried Hermann und Tourismusminister Guido Wolf bekannt. Ein entsprechender Passus wird im Laufe des heutigen Tages in die so genannte Corona-Verordnung eingefügt und soll noch am Wochenende in Kraft treten. Wie in anderen Verkehrsträgern gilt die Maskenpflicht. In der Fahrgastschifffahrt ist aufgrund des vorhandenen relativ großen Raumes, der möglichen Durchlüftung und der weitgehenden Beförderung im Freien das Infektionsrisiko gering, weshalb neben der bestehenden Maskenpflicht auf eine zusätzliche Abstandspflicht verzichtet werden kann.

Maskenpflicht beachten – Hygieneregeln einhalten

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Es ist gut, dass es mit den Lockerungen bei der Fahrgastschifffahrt wieder mehr Bewegungsfreiheit gibt. Ich appelliere an alle, die das nutzen, sich an die Hygieneregeln zu halten, und wie im öffentlichen Nahverkehr auch auf den Schiffen Masken zu tragen. Dies gilt auch für die Anlegestellen und die dortigen Wartebereiche.“

Tourismusminister Guido Wolf sagte am Rande eines Vor-Ort-Termins in Überlingen am Bodensee: „Die Tourismusbranche ist von den Folgen der Corona-Krise mit voller Wucht erwischt worden. Die allermeisten Betriebe stehen seit fast zwei Monaten komplett still und sind in wirtschaftliche Existenznot geraten. Wir müssen nach wie vor alle sorgsam sein und die Hygieneregeln einhalten. Die Fahrgastschifffahrt ist ein Bereich, in dem das Infektionsrisiko relativ gering ist. Es ist daher richtig und wichtig ist, dass wir jetzt eine Wiedereröffnung ermöglichen. Ab Montag dürfen die Fahrgastschiffe auf dem Bodensee und andernorts im Land wieder ihre Ausflugsfahrten anbieten. Für Fahrgäste gilt, wie in anderen Bereichen aber auch, Masken tragen, um sich und andere zu schützen.“

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv

Mercedes-Benz Konzertsommer auf Juli 2021 verlegt

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Pressemeldung 15.05.2020

Tickets für 2020 behalten ihre volle Gültigkeit für den neuen Zeitraum vom 8. bis 11. Juli 2021
· Alvaro Soler (9. Juli 2021) und Sido (11. Juli 2021) stehen bereits wieder fest
· 2019 besuchten mehr als 30.000 Menschen das Musikfestival und den parallel stattfindenden großen Kinder- und Familientag

Stuttgart. Der Mercedes-Benz Konzertsommer fällt in diesem Jahr leider aus. Die gute Nachricht jedoch:

Die Veranstalter ermöglichen den Auftritt von Alvaro Soler und das ausverkaufte Konzert von Sido im kommenden Jahr beim nächsten Konzertsommer (8. bis 11. Juli 2021). Alvaro Soler wird am Freitag, 9. Juli 2021, auftreten, und Sido kommt am 11. Juli 2021 auf die große Festivalbühne am Mercedes-Benz Museum.

Bereits gekaufte Tickets des Konzertsommers 2020 behalten ihre volle Gültigkeit für den entsprechenden Nachholtermin in 2021 und müssen hierfür nicht umgetauscht werden. Alternativ können sie an den ursprünglichen Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden. Mit Wanda, der Wiener Rockband, befindet sich der Veranstalter in enger Abstimmung und arbeitet an einer Lösung, die in Kürze bekannt gegeben wird. Der beliebte große Kinder- und Familientag ist für den 11. Juli 2021 geplant. Aktuelle Hinweise und Informationen zum Programm sind auch auf der Website www.konzertsommer.com zu finden.

Großveranstaltungen dürfen in Deutschland aufgrund der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 bis mindestens 31. August 2020 nicht stattfinden. Der Mercedes-Benz Konzertsommer fällt unter diese Regelung, er zieht regelmäßig mit Top-Acts die Fans von nah und fern an.

Das Musikfestival hatte 2017 Premiere. Zu den Highlights gehörten bisher unter anderem Freundeskreis (2017) und Clueso (2018). 2019 standen Andreas Bourani, Cro, Max Herre und Walk off the Earth auf der Festivalbühne. Insgesamt mehr als 30.000 Menschen besuchten 2019 das Musikereignis und den am Sonntag ebenfalls stattfindenden großen Kinder- und Familientag.

Foto, Daimler – 6.000 Fans jubelten Rapper Cro beim Mercedes-Benz Konzertsommer 2019 zu.

Zusätzliche Ausweich­möglichkeiten für Frauen- und Kinderschutzhäuser

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Allgemein

INFO

Damit Frauen- und Kinderschutzhäuser auch in der Corona-Zeit sichere Schutzräume bieten können, wird das Sozialministerium die Anmietung von Ausweichquartieren und zusätzlichen Schutzplätzen mit einer Nothilfe unterstützen.

„Die notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens der vergangenen Monate führten dazu, dass in Frauen- und Kinderschutzhäusern teilweise weniger Anfragen auf Aufnahme eingingen als im Vergleichszeitraum der vergangenen Jahre. Bundesweit rechnen die Fachleute allerdings damit, dass mit den weiteren Lockerungen der Kontaktbeschränkungen auch die Opfer von häuslicher Gewalt wieder sichtbarer werden und sich diese nun an die bestehenden Hilfeeinrichtungen wenden werden. Wir wollen ein klares Signal senden, dass Frauen- und Kinderschutzhäuser auch in der Corona-Zeit sichere Schutzräume bieten. Daher werden wir die Frauen- und Kinderschutzhäuser regional unterstützen, um Infektionsschutzmaßnahmen oder Quarantänemaßnahmen bedarfsgerecht sicherstellen zu können“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich.

„Die Landesregierung wird Frauen- und Kinderschutzhäusern unter die Arme greifen, wenn es zu Corona-Fällen in diesen Schutzeinrichtungen kommt, indem die Anmietung von Ausweichquartieren bezuschusst wird. Sollten die regionalen Kapazitätsgrenzen der Schutzplätze erreicht sein, ist ebenso eine Unterstützung des Landes bei der Anmietung von neuen Schutzräumen zeitlich befristet möglich“, betonte die Staatssekretärin.

Frauen- und Kinderschutzhäuser bieten auch in der Corona-Zeit sichere Schutzräume

Erfreut zeigt sich Mielich über die guten und praktikablen Lösungen vor Ort, um das Angebot an Schutzplätzen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder hoch zu halten und im Notfall auf andere Unterbringungsmöglichkeiten ausweichen zu können: „Wenngleich es die Aufgabe der Kommunen ist, eine ausreichende Zahl an Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung zu stellen, übernimmt das Land Verantwortung, um passgenaue Angebote vor Ort zu unterstützen. Mit einer Nothilfe in Höhe von bis zu 275.00 Euro sollen die Frauen- und Kinderschutzhäuser einen Landeszuschuss für die Miete von Ausweichquartieren und neuen Schutzräumen erhalten.“

Die Staatssekretärin macht deutlich: „Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg haben sich auf die veränderten Rahmenbedingungen eingestellt und können auch in der Corona-Pandemie die gute Beratung und Betreuung sicherstellen. Niemand muss Gewalt im eigenen Zuhause aushalten. Schützen Sie sich und Ihre Kinder.“

Mit der Soforthilfe für die Frauen- und Kinderschutzhäuser hat das Sozialministerium bereits im April 2020 die Corona bedingte Umstellung der Arbeit hin zur digitalen Beratung und geschützten Betreuung von Betroffenen unterstützt. Hier konnten Aufwandsentschädigungen für die deutlich intensivere, telefonische und elektronische Betreuung der Frauen und ihrer Kinder einschließlich der Zuschüsse für technische Ausstattungen (PC- und Telefonanlagen) beantragt werden. Die Soforthilfe für die Fachberatungsstellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt kann auch in wenigen Tagen beantragt werden. Die Landesregierung will mit diesen Soforthilfen in Höhe von zwei Millionen Euro die Erreichbarkeit der Frauen- und Kinderschutzhäuser und Beratungsstellen auch bei erhöhter Nachfrage sicherstellen.

Nothilfe „Ausweichquartiere und zusätzliche Schutzplätze“

Aktuell wird mit Hochdruck an der weiteren Konkretisierung der Nothilfe „Ausweichquartiere und zusätzliche Schutzplätze“ gearbeitet. Die Frauen- und Kinderschutzhäuser werden in Kürze durch das Ministerium für Soziales und Integration über die Beantragung der Fördermittel informiert. Die Bewilligungsentscheidung soll nach räumlicher Ausgewogenheit in den Regierungsbezirken erfolgen. Die Nothilfe berücksichtigt nur die Mehrkosten durch die Anmietung von Ausweichquartieren und zusätzlichen Schutzplätzen.

In Baden-Württemberg gibt es ein ausdifferenziertes Frauenhilfe- und Unterstützungssystem mit 42 Frauen- und Kinderschutzhäusern und Fachberatungsstellen zur häuslichen oder sexuellen Gewalt sowie Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt. Eine Übersicht aller Anlaufstellen ist auf der Homepage des Sozial- und Integrationsministeriums zu finden. Anfragen nach Schutzplätzen sind an die regional verteilten und anonymen Frauen- und Kinderschutzhäuser zu richten.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter der Rufnummer 08000 116 016 rund um die Uhr und in 17 Sprachen erreichbar, um Betroffene anonym und kostenlos zu beraten. Auch die Gebärdendolmetschung ist möglich. Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat. Das Hilfetelefon verfügt über die Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg und kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen. An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht unmittelbar selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen.

Bundesweites Beratungsangebot für Frauen: Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Sozialministerium: Hilfs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, © Sozialministerium Baden-Württemberg

Stuttgart Wangen/ Hedelfingen – Einbrecher unterwegs – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg, Stuttgart Wangen

Polizeibericht 15.05.2020

Unbekannte sind am Mittwoch (13.05.2020) oder Donnerstag (14.05.2020) in Büros an der Hedelfinger Straße und der Einödstraße eingebrochen. An der Hedelfinger Straße hebelten die Täter zwischen 15.00 Uhr und 07.30 Uhr ein Fenster auf und stahlen einen Tresor mit mehreren Tausend Euro Inhalt. An der Einödstraße stiegen die Einbrecher zwischen 16.30 Uhr und 07.30 Uhr über ein Tor auf ein Werksgelände. Dort stahlen sie aus einem unverschlossenen Container elektronische Geräte. Einen weiteren Container brachen sie auf und stahlen daraus mehrere Hundert Euro Bargeld.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 beim Polizeirevier 5 Ostendstraße zu melden.

Foto, Blogarchiv

Stadt verschärft Auflagen für Kundgebung auf dem Wasen

Posted by Klaus on 15th Mai 2020 in Stuttgart

Pm der LHS 15.05.2020

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat für die Kundgebung, die für kommenden Samstag auf dem Wasen angemeldet ist, verschärfte Auflagen erlassen. Das geht aus dem Versammlungs- bescheid hervor, wie die Stadt am Freitag, 15. Mai, mitteilte.
Entscheidend für die Versammlungsbehörde war, dass bei der Kundgebung der Infektions- schutz gewährleistet ist. So wie es das Bundes- verfassungsgericht und auch die Landes- verordnung verlangen. Deswegen müssen alle Teilnehmer dauerhaft den Mindestabstand einhalten können. Auf Basis der Lageeinschätzung der Polizei und des Gesundheitsamts sind höchstens 5.000 Teilnehmer für die Kundgebung auf dem Wasengelände zulässig. Gefordert werden 500 Ordner, diese müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, da sie zwangsläufig immer wieder den erforderlichen Mindestabstand unterschreiten. Der Zugang und der Abgang müssen so entzerrt werden, dass die Teilnehmer nicht in direkten Kontakt kommen. Die Stadtverwaltung wird von 14 bis 19 Uhr die Mercedesstraße sperren und zusätzliche Möglichkeiten zum Verlassen des Wasens schaffen, um so zu einer Entzerrung beizutragen.
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Wir haben intensiv abgewogen. Es war eine Abwägung von Infektionsschutz und der Versammlungsfreiheit. Der Versammlungsleiter ist dafür verantwortlich, dass die Auflagen eingehalten werden.“
Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, stellte klar: „Die Erfahrungen von größeren Veranstaltungen zeigen, dass hier ein erhöhtes Gefährdungspotential besteht, wenn die Abstand- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden und eine Nachverfolgung von Infektionsketten im Falle von Erkrankungen nicht möglich ist. Jeder Teilnehmer muss daher für sich selbst verantworten können, ob er das Risiko einer Infektion für sich und andere eingeht und sich dorthin begibt – insbesondere, wenn man zu einer vulnerablen Gruppe gehört.“ Prof. Ehehalt forderte Interessierte auf, bei Anzeichen eines Infekts die Demonstration zu meiden. Teilnehmer müssten unbedingt die Mindestabstände einhalten und Masken bei der An- und Abreise im Öffentlichen Nahverkehr tragen.

Dies ist landesweit verpflichtend. Die Pflicht bezieht sich auf Busse, Stadtbahnen, S-Bahnen und auch auf die Haltestellen. Schairer unterstrich: „Wir haben bei der letzten Demonstration festgestellt, dass Teilnehmer ohne vorgeschriebene Maske in Bussen und Bahnen unterwegs waren. Es ist unverantwortlich, so seinen Protest zu äußern. Diese Ordnungswidrigkeit wird am Samstag mit 300 Euro Bußgeld wegen vorsätzlichem Verhalten belegt.“

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie