Archive for Mai 7th, 2020

Stadt erlässt Auflagen für Kundgebung auf dem Wasen – Bürgermeister Schairer: „Ausübung eines Grundrechts muss verantwortbar sein“

Posted by Klaus on 7th Mai 2020 in Stuttgart

Info LHS

Die Landeshauptstadt Stuttgart erlässt strenge Auflagen für eine Kundgebung, die für kommenden Samstag auf dem Wasen angemeldet ist.
Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte am Donnerstag, 7. Mai: „Der Bescheid der Versammlungsbehörde weist dem Verantwortlichen klare Grenzen für seine Versammlung auf. Nach einem telefonischen Kooperationsgespräch mit ihm begrenzen wir die Zahl der Teilnehmer der Kundgebung auf höchstens 10.000. Entscheidend ist, dass sich niemand, der an einer Versammlung teilnimmt, ansteckt oder dort angesteckt wird. Deshalb ist die Einhaltung des Mindestabstands zwingend – darauf hat der Veranstalter hinzuwirken.“ Schairer appellierte an die Teilnehmer, auch schon bei der Anreise mit dem Öffentlichen Nahverkehr Abstand zu wahren.

Schairer argumentierte: „Wir sind in einer schwierigen Lage. Die Öffentlichkeit diskutiert intensiv über den Umgang mit dem neuartigen Coronavirus. Auf der einen Seite dürfen sich laut aktueller Landesverordnung nicht mehr als zwei Personen treffen. Zudem finden keine Konzerte, Vorführungen oder Sportveranstaltungen statt, weil sich kein Publikum einfinden soll. Auf der anderen Seite hat das Bundesverfassungsgericht uns aufgetragen, Kundgebungen zu ermöglichen. Das Gericht betont die Bedeutung der Versammlungsfreiheit.“

Die Verwaltung habe sich auch im Einvernehmen mit der Polizei für diesen Weg entschieden. „Dies scheint uns juristisch tragfähig. Und das ist der Gradmesser bei der Prüfung von angemeldeten Versammlungen“, so Schairer abschließend.

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Breiten- und Leistungssport im Freien voraussichtlich ab 11. Mai wieder möglich

Posted by Klaus on 7th Mai 2020 in Allgemein

INFO

Breiten- und Leistungssport im Freien ist unter strengen Infektionsschutzvorgaben voraussichtlich ab 11. Mai wieder möglich. Athletinnen und Athleten mit Landeskaderstatus dürfen auch in Hallen und Schwimmbädern wieder trainieren.

Der Breiten- und Leistungssport im Südwesten erhält eine Perspektive. Voraussichtlich vom kommenden Montag, 11. Mai 2020, an sind alle Sportarten, die unter freiem Himmel und unter Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben ausgeübt werden können, in Baden-Württemberg wieder erlaubt. „Unser oberstes Ziel bleibt, eine neue Infektionswelle zu verhindern. Deshalb können wir auch im Breiten- und Leistungssport nur schrittweise Lockerungen ermöglichen. Wir beginnen nun in einem ersten Schritt mit kontaktlosen Trainings- und Übungsangeboten im Freien“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Gerade bei Sportarten wie zum Beispiel Leichtathletik, Golf, Tennis, Reiten, Segeln, Klettern, Kanusport und Sportschießen auf Außenanlagen können die Regeln des Infektionsschutzes eingehalten werden.“

Maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter

Für Athletinnen und Athleten aller Sportarten mit Landeskaderstatus wird zudem das Training in Schwimmbädern und Sporthallen ermöglicht – unter Einhaltung der gängigen Infektionsschutzregeln für Profi- und Spitzensportler. Für den Wiedereinstieg im Breiten- und Leistungssport im öffentlichen Raum und auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten im Freien – sogenannte Freiluftsportanlagen – hat das Kultusministerium ein Konzept erarbeitet. So muss während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.

Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen: Bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist. Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen: Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen. Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.

Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen. Einzel-Tennis oder Golf sind als freies Spiel, Einzel- oder Kleingruppentraining möglich.

Gesundheitsschutz steht im Vordergrund

„Sport und Bewegung sind essenziell für ein ausgeglichenes und gesundes Leben. Deshalb sind wir froh, diesen Schritt ermöglichen und sportliche Aktivitäten unter freiem Himmel und unter gewissen Bedingungen erlauben zu können“, sagt Sportministerin Eisenmann: „Die Vorgaben müssen aber auch verantwortungsvoll und verlässlich umgesetzt werden – von allen Übungsleitern, aber auch von den Sportlerinnen und Sportlern selbst. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dies schon aus eigenem Interesse geschieht.“ Sollten die Infektionszahlen stabil auf niedrigem Niveau bleiben, ist das Ziel, in einem weiteren Schritt auch Sport- und Trainingsangebote in Schwimmbädern, Sporthallen und anderen geschlossenen Räumlichkeiten unter strengen Auflagen zu ermöglichen.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv

Schrittweise Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben

Posted by Klaus on 7th Mai 2020 in Allgemein, Fotos

INFO

Sportgaststätte Stgt-Ost

Ab dem 18. Mai dürfen in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze wieder schrittweise öffnen. In einem weiteren Schritt folgen ab 29. Mai sonstige Beherbergungsbetriebe wie Hotels sowie Freizeitparks.

Nach dem gestrigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, die Entscheidung über die Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsstätten für den Tourismus den Ländern zu überlassen, hat sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit dem zuständigen Minister Guido Wolf dazu verständigt.

Stufenweise Öffnung unter strengen Auflagen

„Der Landesregierung ist es weiterhin wichtig, in Stufen vorzugehen, um bei einer erneuten Zunahme der Infektionszahlen bestmöglich zuordnen zu können. Zunächst erhalten die Gastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferien- wohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai 2020 die Möglichkeit, wieder schrittweise öffnen zu können“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Campingplätze dürfen für touristische Übernachtungen im Caravan, im Reisemobil oder in festen Mietunterkünften sowie für das Dauercamping geöffnet werden, sofern sie eine autarke Versorgung sicherstellen. Die Sanitärbereiche der entsprechenden Anlagen bleiben zunächst geschlossen. Gleiches gilt für Wohnmobilstellplätze.

Ab 29. Mai werden in einem weiteren Schritt die sonstigen Beherbergungsbetriebe wie insbesondere Hotels sowie Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können.

Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen.

Konkreter Termin wichtig für die Betriebe

„Für die Betriebe ist von hoher Bedeutung, dass sie sich auf einen konkreten Termin einstellen können. Denn vor Öffnungen braucht es Vorlauf für Einkauf und Planung. Diese Perspektive gibt es jetzt für den 18. Mai für die gesamte Gastronomie. Am 29. Mai ist dann in einem zweiten Schritt der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels und weiteren Beherbergungsbetrieben sowie Freizeitparks für den Tourismus gekommen“, sagte Tourismusminister Guido Wolf.

Für die Öffnung von Beherbergungsbetrieben gelten ebenso strenge Auflagen, die zunächst insbesondere keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels und Campingplätzen – insbesondere Wellness, Schwimmbad – vorschreiben sowie ein verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie und eine Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Vorbehalt der Entwicklung der Infektionszahlen

Das Tourismusministerium werde zusammen mit dem Wirtschaftsministerium ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus erarbeiten, erklärte Kretschmann. „Sämtliche Schritte stehen selbstverständlich unter dem Vorbehalt der möglichen und zu beobachtenden Entwicklung der Infektionszahlen. Das ist mir sehr wichtig. Und ich möchte auch unterstreichen, dass die weiteren Öffnungsschritte nur funktionieren und Bestand haben können, wenn wir uns alle weiterhin genauso verantwortungsvoll, umsichtig und vorsichtig verhalten wie in den letzten Wochen.“

Kretschmann und Wolf bedankten sich bei allen Betrieben der schwer getroffenen Tourismusbranche und würdigten ihren Beitrag für die Reduktion der Infektionszahlen der vergangenen Wochen: „Die Branche hat viel aushalten müssen, wir sind dankbar für das Verständnis und die Kooperation. Wir können jetzt vorsichtig den Blick wieder nach vorne lenken.“

Aktuelle Informationen zu Corona in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv

Etwas spät, aber immerhin – Bauarbeiten für den Spazierweg in der Ostendstraße bis zum Park der Villa Berg haben begonnen

Posted by Klaus on 7th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

Inzwischen sind die Bauarbeiten ja schon fast wieder beendet 😉
(Ab 20.04.2020 Ende Juni 2020)

Info LHS 7.05.2020
Im Abschnitt der Ostendstraße zwischen Hack- und Sickstraße haben die Bauarbeiten begonnen. Dort wird auf dem bisher unzugänglichen Mittelstreifen ein 1,80 Meter breiter Gehweg als wassergebundene Fläche errichtet. Die alten Bodendeckerpflanzen werden entfernt, die Grünfläche insgesamt auf Bordsteinhöhe abgesenkt und als Wiese angelegt.

Die Lindenbäume der bestehenden Allee erhalten größere Wurzelbereiche, um sie so besser mit Regenwasser und Nährstoffen zu versorgen. Außerdem werden fehlende Bäume nachgepflanzt und an drei Stellen Bänke aufgestellt. Die Gehwege entlang der Straße werden an beiden Seiten der grünen Mittelinsel auf zwei Meter verbreitert und in Sickerpflaster ausgebaut. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Oktober.

Ideen und Wünsche für die Gestaltung wurden im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Sanierungsgebiet Stuttgart 29 – Stöckach – gesammelt. Auf dieser Grundlage entwickelte das Ludwigsburger Büro KMB Plan Werk Stadt GmbH das Konzept für die Umgestaltung der rund 4.000 Quadratmeter großen Fläche. Im Rahmen des Programms „Nationale Projekte des Städtebaus (NPS)“ konnten Finanzmittel des Bunds für dieses Projekt und die bereits 2019 realisierte denkmalgerechte Sanierung des Rosengartens erschlossen werden. Der Förderrahmen beträgt eine Million Euro, wovon zwei Drittel als Zuschuss vom Bund kommen und ein Drittel von der Stadt getragen wird. Im Rahmen der Sanierung wird als weiterer Bauabschnitt der Parkzugang an der Sickstraße im gleichen Gestaltungskonzept umgebaut.

Die Maßnahme wird federführend vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt umgesetzt. Die Koordination des Gesamtprojekts im Programm NPS und der Stadterneuerung im Bereich Stöckach und Villa Berg liegt beim Amt für Stadtplanung und Wohnen. Weitere Informationen stehen auf der Webseite der Stadterneuerung Stöckach unter https://www.stoeckach29.de/parkzugaenge-villa-berg.html.

Foto, Basti Steegmüller, Blogarchiv

Mercedes-Benz Museum öffnet wieder am Samstag 9.05.

Posted by Klaus on 7th Mai 2020 in Allgemein, Fotos, Stuttgart

Presseinfo

·       Ab Samstag, 9. Mai 2020, zunächst von Freitag bis Sonntag

·       Wiedereröffnung erfolgt gemäß den behördlich vorgegebenen Hygieneregeln

·       FAQs rund um die Wiedereröffnung auf http://mb4.me/opening

Stuttgart. Am Samstag, 9. Mai 2020 öffnet das Mercedes-Benz Museum wieder für das Publikum. Zunächst ist der Besuch nur von Freitag bis Sonntag möglich. Von Montag bis Donnerstag bleibt das Museum weiterhin geschlossen. Fragen rund um die Wiedereröffnung (FAQs) werden auf der Webseite des Mercedes-Benz Museums beantwortet: http://mb4.me/opening.

Die Wiedereröffnung erfolgt gemäß den behördlich vorgegebenen Hygieneregeln. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen für den einzuhaltenden Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern, Regeln zur Nies- und Hustenetikette sowie die Begrenzung der Besucheranzahl. Darüber hinaus gibt es eine Pflicht, beim Museumsbesuch Mund-Nasen-Masken zu tragen (Kinder ab 6 Jahre).

„Ich freue mich sehr, dass wir unser Haus endlich wieder öffnen können. Nach dieser langen Zeit der Beschränkungen sind jetzt wieder Wochenendausflüge ins Museum möglich. Internationale Gäste, Schulklassen und Gruppenreisende, die uns vor allem unter der Woche besuchen, dürfen derzeit ja leider noch nicht kommen. Deshalb konzentrieren wir uns auf die Tage Freitag bis Sonntag. Wir rechnen vor allem mit Gästen aus der Region“, sagt Monja Büdke, Leiterin des Mercedes-Benz Museums.

Die Schließzeit war eine Vorsorgemaßnahme gegen die weitere Verbreitung des Corona-Virus. Damit setzte das Museum die Vorgaben der baden-württembergischen „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2“ (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 um.

Das Mercedes-Benz Museum präsentiert auf rund 16.500 Quadratmetern Fläche über 160 Fahrzeuge und insgesamt mehr als 1.500 Exponate. Die Dauerausstellung erzählt auf neun Ebenen Geschichte und Geschichten der Mobilität von der Erfindung des Automobils im Jahr 1886 bis in die Zukunft. Die Sonderausstellung „G-Schichten. 40 Jahre G-Klasse“ wird verlängert und ist voraussichtlich bis Ende September 2020 zu erleben.

Aktuelle Öffnungszeiten.
Freitag bis Sonntag von 9 bis 18 Uhr
Kassenschluss 17 Uhr

Montag bis Donnerstag geschlossen

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten an Feiertagen

Aktuelle Öffnungszeiten Shop.
Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr.

Fotos, Klaus

Leider schon wieder – Polizei warnt vor Telefonbetrügern

Posted by Klaus on 7th Mai 2020 in Allgemein

Polizei 7.05.2020

Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass erneut vor der Betrugsmasche „Falsche Polizeibeamte“ und „Enkeltrick“. Im Laufe des heutigen Donnerstags (07.05.2020) griffen die Täter offenbar mehrere Male zum Telefon, um überwiegend ältere Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger um ihr Vermögen zu betrügen. Die Täter gaben sich als Polizisten oder andere Amtspersonen, wie beispielsweise Staatsanwälte, aus. Die falschen Beamten gaukeln in der Regel vor, dass Geld und Wertsachen weder zu Hause noch auf der Bank sicher seien. Schließlich kündigen sie an, einen Polizisten in ziviler Kleidung oder einen Kurier vorbei zu schicken, der Geld und Wertsachen zur sicheren Verwahrung abholt. Immer wieder geben sich die Täter auch als nahe Verwandte, insbesondere Enkelkinder aus und täuschen eine finanzielle Notlage vor. Auch in diesen Fällen holt ein Kurier das Bargeld und die Wertgegenstände meistens noch an der Haustüre ab. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Anrufer die aktuelle Corona-Krise zu nutzen machen und versuchen werden, damit bei ihren potenziellen Opfern Ängste zu schüren.

Die Warnungen der Polizei greifen offenbar immer mehr, so schöpften erfreulicherweise nach derzeitigem Erkenntnisstand alle Angerufenen Verdacht und verständigten die Polizei.

Beachten Sie dabei die folgenden Hinweise: Die echte Polizei will ihr Geld nicht und wird Sie niemals auffordern, ihre Wertsachen in einem Mülleimer, auf einer Parkbank oder an einem sonstigen Ort zu hinterlegen. Seien Sie sich bewusst, dass die Betrüger absichtlich Druck und immensen Stress aufbauen, um gewollt Ängste und Sorgen hervorzurufen – diese sind jedoch unbegründet. Lassen Sie sich keineswegs, egal zu welcher Uhrzeit, unter Druck setzen. Ziehen Sie bei Bedenken Verwandte, Vertrauenspersonen oder die echte Polizei in Ihre Entscheidungen mit ein. Legen Sie hierfür den Telefonhörer auf und wählen Sie mit der 110 den Polizeinotruf. Drücken Sie NICHT die Rückruftaste, ansonsten landen Sie wieder bei den Betrügern. Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein und haben Sie Mut zur Unfreundlichkeit.

Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Flyer, Polizei BW

Stöckach – Verkehrskontrollen

Posted by Klaus on 7th Mai 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 7.05.2020

Polizeibeamte haben am Mittwochnachmittag (06.05.2020) auf der Kreuzung Cannstatter Straße/Heilmannstraße Verkehrskontrollen durchgeführt und dabei ihr Augenmerk insbesondere auf Rotlichtverstöße gelegt. Die Beamten stellten zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr 26 Fahrer fest, die das Rotlicht in verschiedenen Fahrtrichtungen missachteten. Zudem benutzten drei Fahrer während der Fahrt ihr Mobiltelefon, ein Fahrer war nicht angeschnallt. Der Lenker eines Lkw hatte außerdem seine Ladung nicht ausreichend gesichert. Alle Fahrzeugführer wurden angezeigt und müssen nun mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.

Foto, Blogarchiv

Bereits zehn registrierte FSME-Fälle im Land

Posted by Klaus on 7th Mai 2020 in Allgemein

INFO

Seit Jahresbeginn wurden zehn Fälle der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) in Baden-Württemberg gemeldet. Auch in der aktuellen Coronalage ist es wichtig, den Impfstatus im Blick zu haben und notwendige Impfungen vornehmen zu lassen.

Die Saison der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) hat begonnen. Seit Jahresbeginn 2020 wurden bislang zehn FSME-Erkrankungen an das Landesgesundheitsamt (LGA) übermittelt, hiervon acht Fälle seit Anfang April. In Baden-Württemberg sind unverändert alle Stadt- und Landkreise, außer dem Stadtkreis Heilbronn, FSME-Risikogebiete. Dies zeigt die vom Robert Koch-Institut zuletzt Mitte Januar 2020 aktualisierte Karte zu den aktuellen FSME-Risikogebieten in Deutschland.

FSME-Impfung nicht vergessen

„Gegen FSME-Erkrankungen ist die mehrfache Schutzimpfung ein wirksamer Schutz. Die Impfung wird allen Personen empfohlen, die sich in den Risikogebieten in der Natur aufhalten und somit ein Risiko für Zeckenstiche haben. Kinder und Erwachsene sollten bei ihrem Hausarzt den Impfpass kontrollieren und den Impfschutz aktualisieren lassen“, sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha. „Auch in der aktuellen Coronalage ist es wichtig, den Impfstatus im Blick zu haben und notwendige Impfungen vornehmen zu lassen. In der Regel sind bei FSME drei Impfungen notwendig, um den vollen Impfschutz zu erreichen“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das LGA angesiedelt ist.

Häufig erfolgt die Infektion im eigenen Garten oder bei Spaziergängen in der Natur. Die Zecke klettert beispielsweise auf einen Grashalm oder ein Gebüsch. Kommt ein Tier oder ein Mensch vorbei, wird sie bei Kontakt abgestreift und hält sich fest. Zecken fallen nicht von Bäumen und können nicht springen. „Zecken übertragen nicht nur FSME, sie können auch Erkrankungen wie Borreliose und Tularämie übertragen. Wichtig sind daher praktische und leicht umzusetzende Schutzmaßnahmen. So sollte man in der Natur möglichst lange Kleidung und festes Schuhwerk tragen. Auf heller Kleidung lassen sich Zecken leichter entdecken und entfernen. Daheim sollte man seinen Körper gründlich nach Zecken absuchen. Wichtig ist dies vor allem in Hautfalten, da Zecken das feuchtwarme Milieu mögen“, erklärte die Präsidentin des Landesgesundheitsamtes, Dr. Karlin Stark.

Zecken schnell entfernen

Es sei wichtig die Zecke schnell zu entfernen, um das Infektionsrisiko zu verringern. „Es sollten möglichst alle Teile der Zecke entfernt werden, um einer Entzündung vorzubeugen. Am besten greift man die Zecke mit einer Pinzette oder einem speziellen Zeckenentfernungsinstrument nahe der Hautoberfläche an ihren Mundwerkzeugen und zieht sie langsam und gerade aus der Haut. Die Zecke sollte nicht am vollgesogenen Körper gepackt und beim Entfernen nicht gedreht werden“, erläuterte Dr. Stark. Vor dem Entfernen sollte die Zecke keinesfalls mit Öl oder Klebstoff beträufelt werden. Dies könnte das Tier reizen und zur Folge haben, dass die Zecke den Speichel und somit mögliche Infektionserreger abgebe. Nach Entfernung der Zecke sollte die Wunde sorgfältig desinfiziert werden, so Dr. Stark.

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Fotos, Sabine