Deutsche Post DHL Group erhält beabsichtigten Beschluss über Preiserhöhungsspielraum für Briefsendungen

Posted by Klaus on 15th Januar 2019 in Allgemein

Pressemitteilung

Der beabsichtigte Beschluss der Bundesnetzagentur würde eine Preiserhöhung von 4,8 Prozent ab dem 1.4.2019 für Produkte einräumen, die dem Price-Cap Verfahren unterliegen.

  • Beabsichtigter Beschluss der Bundesnetzagentur würde Preiserhöhung von 4,8 Prozent ab dem 1.4.2019 für Produkte einräumen, die dem Price-Cap Verfahren unterliegen
  • Endgültiger Beschluss für Mitte März 2019 erwartet
Die Bundesnetzagentur hat uns heute den beabsichtigten Beschluss über die Zusammenfassung von Dienstleistungen und Vorgabe von Maßgrößen für die Price-Cap-Regulierung für Briefsendungen bis 1000 Gramm ab 1.1.2019 zur Kommentierung übersandt. Die Entscheidung soll für den Zeitraum bis 31.12.2021 gelten. Der endgültige Beschluss der Bundesnetzagentur wird für Mitte März 2019 erwartet.

Gemäß des beabsichtigten Beschlusses soll der Deutschen Post AG bei den dem Price-Cap-Verfahren unterliegenden Produkten ein Preiserhöhungsspielraum von 4,8% ab dem 01.04.2019 eingeräumt werden.

Sollte dies die finale Entscheidung sein, wäre der Preiserhöhungsspielraum für die Laufzeit niedriger als erwartet. Zur Erreichung der Ziele für den Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland wären auf dieser Basis zusätzliche Kostenreduktionsmaßnahmen erforderlich.

Sollte die Politik eine für das Price-Cap-Verfahren relevante Änderung des Rechtsrahmens vornehmen, könnte die Deutsche Post AG bereits vor Ablauf der Laufzeit des jetzt anstehenden Beschlusses die Durchführung eines neuen Verfahrens bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Foto, DP DHL

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