Keine Tiere aus dem Ausland mit nach Hause bringen

Posted by Klaus on 14th Juli 2018 in Allgemein

Info, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Zu einer guten Urlaubsplanung gehört es auch, sich frühzeitig Gedanken über den Verbleib und die Versorgung der Haustiere zu machen. Wer ein Tier aus dem Ausland mit nach Hause bringen möchten, sollte sich vorab über die möglichen Folgen und Risiken im Klaren sein.

„Für viele Menschen ist der Sommerurlaub die schönste Zeit des Jahres. Zu einer guten Urlaubsplanung gehört es auch, sich frühzeitig Gedanken über den Verbleib und die Versorgung der Haustiere zu machen. In den meisten Fällen können die Tiere nicht mit in den Urlaub genommen werden. Aber auch für diesen Fall lassen sich gute Lösungen finden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Falls ein Haustier in den Urlaub mitgenommen werden soll, sei es wichtig, bereits im Vorfeld zu klären, ob es am Urlaubsort geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für das Tier gibt. Außerdem gelten in vielen Ländern mit Blick auf die Tiergesundheit Einreisebeschränkungen für Haustiere.

„Bei Reisen in andere EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländer muss ein Hund mit Mikrochip gekennzeichnet sein sowie mindestens eine gültige Tollwutimpfung mit einem entsprechenden Eintrag im EU-Heimtierausweis besitzen“, erklärte der Minister. Für bestimmte Drittländer müsse die Wirksamkeit der Tollwutimpfung zusätzlich durch den Nachweis eines ausreichenden Antikörpertiters mittels Blutuntersuchung bestätigt werden.

Unterschiede bei einzelnen Tierarten

„Hunde verkraften Urlaubsreisen und die damit verbundene Umstellung überwiegend gut, da sie vor allem auf ihren Halter fixiert sind. Katzen stattdessen sind eher an ihre gewohnte Umgebung gebunden. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel sollten eher nicht mit in den Urlaub fahren“, erklärte Minister Hauk. Bei Autoreisen sei für einen sicheren Platz und ausreichend Futter und Wasser zu sorgen. Tiere dürften auch nie bei hohen Temperaturen alleine im Auto zurückgelassen werden. Aufgrund der schnellen Hitzeentwicklung kann es, auch bei leicht geöffneten Scheiben, schnell zu einer lebensbedrohlichen Situation für das Tier kommen.

„Kann das Haustier nicht mit in die Ferien genommen werden, bietet sich die rechtzeitige Suche nach einer Betreuung im Bekannten- oder Freundeskreis an. Vor allem Personen, die das Tier bereits kennen und mit dessen Pflege vertraut sind, kämen hierfür besonders in Betracht“, sagte Peter Hauk. Sei dies nicht möglich, kämen als Alternative noch Tierpensionen in Frage. Anbieter sollten nach dem Vorhandensein der erforderlichen tierschutzrechtlichen Erlaubnis gefragt werden.

Achtung bei vermeintlich günstigen Angeboten oder Flugpatenschaften

„Es kommt immer wieder vor, dass Reisende aus Mitleid oder wegen eines vermeintlich günstigen Angebots einen Hund, eine Katze oder auch andere Tiere aus dem Ausland mitbringen. Hier entstehen häufig erhebliche Folgekosten, da insbesondere billig angebotene Welpen oft unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gezüchtet werden und häufig fehlernährt, krank oder verhaltensgestört sind“, sagte Minister Hauk. Teure Tierarztbehandlungen und selbst ein Versterben der Welpen seien nicht selten die Folge. „Solche dubiosen Geschäftspraktiken auf Kosten der Tiere dürfen nicht unterstützt werden. In den Tierheimen in Baden-Württemberg warten genügend Tiere auf Vermittlung in gute Hände“, erklärte Hauk.

Sehr kritisch seien auch sogenannte ‚Flugpatenschaften‘ zu sehen: „Tiere, die verbotenerweise im privaten Reiseverkehr mit der Absicht der späteren Abgabe mitgeführt werden, unterliegen strengeren tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen. Die Umgehung der Vorschriften durch Tarnung der Transporte als privaten Reiseverkehr ist illegal“, betonte Hauk. Würden die Tiere nicht den vorgeschriebenen tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen, könnte auf den Flugpaten hohe Kosten für den Rücktransport des Tieres in das Herkunftsland oder die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung zukommen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Reiseverkehr mit Tieren

Europäische Kommission: Einreisebedingungen für Tiere (englisch)

Fotos, Blogarchiv Sabine

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