Corona: Stadt entlastet Stuttgarter Schulen bei Notbetreuung – Unterstützung startet in den Pfingstferien

Posted by Klaus on 28th Mai 2020 in Allgemein, Stuttgart

INFO LHS

Die Stadt Stuttgart hat die Notbetreuung neu organisiert. Somit ist auch ab dem ersten Tag der anstehenden Pfingstferien die Notbetreuung gewährleistet. Das Schulverwaltungsamt musste ein neues Konzept erstellen, weil die Feriennotbetreuung – anders als an Ostern – nicht mehr im bisherigen Umfang von Lehrerinnen und Lehrern geleistet wird. Das hat die Stadt am Donnerstag, 28. Mai, bekanntgegeben.
Seit Beginn der Schulschließung wird die Notbetreuung an Stuttgarter Schulen hauptsächlich von Lehrkräften sowie teilweise von städtischem Betreuungspersonal sowie Fachpersonal der Jugendhilfeträger gewährleistet. Während den Pfingstferien und der sukzessiven Wiederaufnahme des Schulbetriebs entlastet das Stuttgarter Jugendamt und kooperierende freie Träger der Jugendhilfe das Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler durch zusätzliches Personal. Ein Rechtsanspruch auf Notbetreuung wie Feriennotbetreuung besteht weiterhin nicht. Bei Bedarf melden sich die Eltern in den Schulen direkt.
Diese zusätzliche Unterstützung der Schulen durch die Stadt soll auch nach den Ferien bis zur Wiederaufnahme eines regulären Schul- und Betreuungsbetriebs fortgeführt werden.
Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: „Der Bedarf an Notbetreuung ist weiterhin hoch. Dieses für viele Familien wichtige Angebot wird daher auch in und nach den Pfingstferien verlässlich fortgeführt. Die Stadt unterstützt die Schulen, die laut Corona-Verordnung für die erweiterte Notbetreuung zuständig sind. Durch diese freiwillige Entlastung der zunehmend wieder im Präsenzunterricht gebundenen Lehrkräfte kommen wir somit auch dem Land – als Dienstherrn der Lehrerinnen und Lehrer – entgegen.“ Isabel Fezer bedankt sich auch ausdrücklich bei den beteiligen Trägern der Jugendhilfe. „Die Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe ist vorbildlich. Unsere Partner in der Jugendhilfe stellen sich sehr kurzfristig und sehr flexibel auf die veränderten Rahmenbedingen ein.“

Betreuung während den Pfingstferien

In Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern erfolgt die Betreuung in den bereits bestehenden Notgruppen und in den bisher festgelegten Räumen. Weitere Kinder können nicht aufgenommen werden. Eine Betreuung kann zwischen 7 und 17 Uhr stattfinden, das konkrete Angebot wird bedarfsgerecht festgelegt.
An Schulen mit Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie an Gemeinschaftsschulen, Werkrealschulen, Realschulen und Gymnasien findet die Betreuung für die bereits bestehenden Notgruppen überwiegend in fest zugeordneten Einrichtungen der kooperierenden freien Träger statt. Hierfür sind Jugendhäuser, Jugendfarmen, Aktivspielplätze, Begegnungsstätten und Waldheime vorgesehen. Die Betreuung kann bedarfsgerecht zwischen 8 und 16 Uhr angeboten werden.

Notbetreuung während des Schulbetriebs

Während der sukzessiven Wiederaufnahme des Schulbetriebs erfolgt an Ganztagsschulen, Schülerhäusern, Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Ganztagsmodell die Betreuung durch die kooperierenden freien Träger.
Schulen ohne Ganztagsträger, die das Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule über kommunale Betreuungskräfte anbieten, werden durch pädagogisches Personal anderer Träger, der Jugendbegleitung oder Schulsozialarbeit unterstützt. Ebenso kann die Betreuung an Schulen im weiterführenden Bereich ohne Träger durch pädagogisches Personal anderer Träger, ergänzt oder übernommen werden.
Für Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und für Schülerinnen und Schüler die inklusiv beschult werden und einen Anspruch auf eine Eingliederungshilfe haben besteht die Möglichkeit der Betreuung im häuslichen Umfeld. Dieses freiwillige Angebot der Stadt bietet den Eltern, deren Kinder nicht in die Notbetreuung aufgenommen werden können, die Möglichkeit einer Unterstützung im häuslichen Umfeld. Die Beantragung erfolgt über die Schulleitung und wird in Abstimmung mit den Trägern und den Eltern im Einzelfall geprüft.

Foto, Blogarchiv

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